Ein Haufen Papierkram ist zu erledigen

Das Thema Versicherung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich genug früh informieren. Will man gut versichert sein, hat das auch seinen Preis: Nur schon allein die Krankenkasse & Fahrzeugversicherungen belaufen sich auf mehr als 300 CHF im Monat.

 

Während unserer Reise werden wir den Wohnsitz Schweiz behalten und uns zivilrechtlich nicht abmelden. Mehr zum Thema An-/Abmeldung findet ihr unter dem Menü Einwohneramt. In unserer Vorbereitungsphase werden wir von unserem Versicherungsberater Roland Stoff von ARS Management unterstützt.


Krankenversicherungen

Obligatorische Krankenversicherung

Da wir in der Schweiz angemeldet bleiben, ist für uns die Grundversicherung obligatorisch. Die Leistungen bei einem Aufenthalt im Ausland sind im KVG geregelt. Die Grundversicherung übernimmt notfallmässige Behandlungen beim Arzt (ambulant) und im Spital sowie ärztlich verordnete Medikamente und Analysen. Allerdings nur so lange ein Rücktransport in die Schweiz nicht zumutbar ist und lediglich bis zum doppelten Betrag des Tarifs unseres Wohnkantons. Wichtig ist es daher mit der Krankenkasse den Auslandschutz genau abzuklären. Bereist man USA/Kanada sollte man eine Zusatzversicherung abschliessen, da die Behandlungskosten sehr teuer werden können. TCS bietet einen sogenannten ETI Schutzbrief mit einem Zusatz Heilungskosten weltweit an.

 

Tipp zur Krankenkasse: Um ein wenig Kosten zu sparen, kann man seine Franchise aufs Maximum setzen.

 

ACHTUNG: Wenn man nicht mehr arbeitet, ist man nicht mehr unfallversichert. Viele Krankenkassen bieten an, die Unfallversicherung über sie laufen zu lassen. 

 

TCS ETI Schutzbrief

Die Voraussetzung für ETI- und Assistaprodukte sind Wohnsitz in der Schweiz, bezahlen einer Obligatorischen Krankenkasse und Steuerpflicht in der Schweiz. Der ETI Schutzbrief umfasst eine Reiseannullierung, Personenassistance & Fahrzeugassistance (Pannenhilfe, Ersatzteile etc.). Es ermöglicht einem weiter noch eine Heilungsschutzversicherung abzuschliessen. Bei Reisen in die USA/Kanada sollte der Schutz auf "weltweit" erweitert werden.

 

Schweizerische Rettungsflugwacht REGA

Rega Schweiz

  • Rettungsflüge und medizinisch notwendige Flüge in das nächste für die Behandlung geeignete Spital
  • Rettungsaktionen durch Rettungskolonnen des Schweizer Alpen-Club SAC
  • Suchaktionen in Zusammenarbeit mit der Polizei und den zuständigen Organisationen, solange begründete Hoffnung besteht, Vermissten helfen zu können
  • Evakuierungen und Präventiveinsätze bei Bedrohung von Leib und Leben
  • Flüge zur Bergung von Toten im Einverständnis mit den zuständigen Behörden
  • Flüge zur Bergung von verletztem, erkranktem oder totem Rindvieh bis zur nächsten, mit einem anderen Transportmittel erreichbaren Stelle, sofern die Tiereigentümer natürliche Personen und Familiengönner sind

Rega weltweit

  • Beratung bei medizinischen Problemen im Ausland durch die Alarmzentrale der Rega
  • Medizinisch notwendige Repatriierungsflüge in die Schweiz für Gönnerinnen oder Gönner mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein sowie für Auslandschweizerinnen und -schweizer

Quelle: www.rega.ch / Jahresbeitrag: 30.- CHF pro Person

 

Schweizer Paraplegiker Stiftung

Mitglieder der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung erhalten CHF 200'000.- bei Querschnittlähmung durch Unfall. Das gilt weltweit, unabhängig vom Unfall- und Behandlungsort. Eine Mitgliedschaft der Gönner-Vereinigung ist für Personen, die in der Schweiz wie auch im Ausland wohnen, möglich.

Quelle: www.paraplegie.ch / Jahrebeitrag: 45.- CHF pro Person


Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV)

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.

 

Sobald man nicht mehr arbeitet entsteht eine Beitragslücke. Wer in einem Kalenderjahr bereits den Mindestbeitrag von zurzeit 475 CHF einbezahlt hat (Stand 2012), muss nichts unternehmen. Wer nicht auf diesen Betrag kommt, sollte den Rest bei der AHV-Zweigstelle seiner Wohnsitzgemeinde innerhalb von 5 Jahren einzahlen. Wer dies nicht tut, muss im Alter mit einer Rentenkürzung rechnen.

 

Weitere Informationen zur ZH Ausgleichskasse auf der AHV/IV Webseite


Gesetzliche Unfallversicherung (UVG)

Abredeversicherung

Der Schutz der obligatorischen Unfallversicherung erlischt 30 Tage nach der Kündigung der Arbeitsstelle. Durch eine sogenannte Abredeversicherung kann die Nichtberufsunfallversicherung um weitere 180 Tage verlängert werden. Dies ergibt dann total zusätzliche 210 versicherte Tage. 

 

Nach Ablauf der 210 versicherten Tage muss man sich gegen Unfall neu versichern. Die meisten Krankenkassen (Grundversicherung) bieten einen solchen Schutz an. Anzumerken ist, dass diese lediglich die Heilungs- und Behandlungskosten übernehmen. Anspruch auf Taggelder, Renten und Integritätsentschädigung bestehen nicht.


Arbeitslosenversicherung (ALV)

Bei einer Kündigung der Arbeitsstelle endet auch die Beitragspflicht bei der Arbeitslosenversicherung. Eine Abmeldung bei der Versicherung ist nicht nötig. Möglichkeiten den Versicherungsschutz weiterhin aufrechtzuerhalten gibt es nicht. Grundsätzlich hat jeder bei Rückkehr nach einem Auslandsaufenthalt Anspruch auf die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Folgende Voraussetzung muss man jedoch erfüllen

  • Volle Beitragszeit: innerhalb der letzten zwei Jahre, während mindestens 12 Monate in der Schweiz arbeiten und Beiträge zahlen. Mit anderen Worten: Nicht länger als 11 Monate und 28 Tage an einem Stück auf Reise sein.

Je nach Kündigungsgrund kann die Arbeitlosenkasse zudem bis zu 60 Einstelltage verfügen. Mangelnde Bemühungen um einen neue Stelle werden mit zusätzlichen Kürzungen des Taggeldanspruchs quittiert.


Beruflich Vorsorge (BVG, Pensionskasse)

Mit berufliche Vorsorge nach dem BVG wird jener Teil der zweiten Säule bezeichnet, welcher die erste Säule in den Bereichen Altersvorsorge und Folgen von krankheitsbedingter Invalidität und Tod ergänzt. Sie wird durch Pensionskassen, Versicherung und autonome Sammelstiftungen angeboten. In der Umgangssprache wird deshalb die "berufliche Vorsorge" auch Pensionskasse genannt. 

 

Bei Kündigung der Arbeitsstelle (unverheiratet)

Spätestens 30 Tage nach Beendigung des Arbeitsvertrags endet der Risikoschutz für Tod und Invalidität. Um nach Ablauf der einmonatigen Nachdeckung einen Risikoschutz für Tod und Invalidität zu gewährleisten, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie z.B. die freie Vorsorge 3. Säule.

 

Um während der Reise gegen das Invaliditäts- oder Todesfallrisiko infolge eines Unfalls/Krankheit abgesichert zu sein, solle man eine UVG-Abredeversicherung abschliessen und den Zusatz in der Krankengrundversicherung einbauen.

 

Bei gekündigter Stelle, würde man im Fall eines Unfall/Krankheit zwar einen einmaligen Betrag von der Krankenkasse und Unfallversicherung ausbezahlt bekommen, jedoch keine Rente. Um eine Rente zu erhalten, müsste man dieses Risiko mit einer 3b Säule Versicherung decken oder bei einer Auffangeinrichtung. Beide Variante sind kostenintensiv.

 

Während der Reisezeit entsteht eine Kapital Lücke in der zweiten Säule, dies hat grundsätzlich keine tragischen Konsequenzen. Bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit kann die Lücke durch Einkauf in die Pensionskasse bis zum maximal möglichen Betrag jederzeit wieder geschlossen werden.

 

Das Vermögen muss auf einem Freizügigkeitskonto eingefroren werden. Dies wird meist direkt vom Arbeitgeber organisiert. Als Arbeitnehmer kann jedoch den Ort der Police wählen: sprich lässt man das Konto bei der bestehenden Versicherung stehen oder wählt man eine Bank aus für die Freizügigkeitspolice. Bei einigen Versicherungen oder Banken kann man während des Auslandaufenthaltes freiwillig einzahlen. Dies hat zum Vorteil, dass keine Lücke entsteht, das Alterskapital weiter angespart wird und man gegen Invalidität oder Tod versichert ist. Aber vorsichtig: Nun muss man doppelten Beitrag einzahlen -Anteil von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

 

Ein Freizügigkeitskonto kann fast bei jeder beliebigen Bank eröffnet werden. Das Konto lautet zwar auf seinen eigenen Namen, jedoch kann man das Geld nicht abheben. Tritt man nach der Reise wieder eine Arbeit an, wird der Betrag des Freizügigkeitskonto auf das der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers transferiert. 

 

Was gibt es für Möglichkeiten bei unbezahlten Urlaub den Vorsorgeschutz im Bereich berufliche Vorsorge aufrechtzuerhalten? (Mindestdauer 1 Monat).

Grundsatz: Unbezahlter Urlaub ist keine Kündigung. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, obwohl die Lohnzahlung vorübergehend wegfällt. Deshalb untersteht eine bisher dem BVG unterstellte Person während eines unbezahlten Urlaubes weiterhin dem Obligatorium.

 

Variante 1- Beibehaltung aller Vorsorgeleistungen

In diesem Fall läuft die Versicherung weiter.

Was ist zu tun?

Man muss vor dem unbezahlten Urlaub die festgelegte Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und der versicherten Person der Pensionskasse melden.

 

Vorteil:

Die versicherte Person erfährt keine Einbusse in der Altersvorsorge. Im Todes- und Invaliditätsfall durch Krankheit ist sie weiterhin in vollem Umfang versichert.

 

Nachteil:

Die gesamten Beiträge sind zu bezahlen, obwohl die Lohnzahlung vorübergehend wegfällt.

 

Variante 2 - Voller Vorsorgeschutz im Todes- und im Invaliditätsfall, aber Unterbruch im Sparprozess

In diesem Fall wird nur die Risikoversicherung weitergeführt, der Sparprozess jedoch unterbrochen.

Was ist zu tun?

Man muss vor dem unbezahlten Urlaub die Unterbrechung des Sparprozesses und die festgelegte Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und der versicherten

Person bei der Pensionskasse melden.

 

Vorteil:

Man wird von den Beitragszahlungen an den Sparprozess befreit. Dadurch reduzieren sich die Beiträge auf die für das Todesfall- und Invaliditätsrisiko notwendigen Prämien. Die Leistungen für diese Risiken bleiben in bisheriger Höhe versichert.

 

Nachteil:

Der Sparprozess der versicherten Person wird unterbrochen, dadurch entstehen Einbussen in der Altersvorsorge.


Freiwilliges Bank- und Versicherungssparen (3. Säule)

Je nachdem ob man die Versicherung bei einer Bank oder einer Versicherung abgeschlossen hat, sind hier die Lösungsansätze verschieden. Am besten man kontaktiert seine Gesellschaft und klärt die Möglichkeiten ab.

Wenn man aufs Geld verzichten kann, ist eine Kündigung auf jeden Fall nicht empfehlenswert.

 

Da wir beide unsere 3. Säule bei einer Bank abgeschlossen haben, werden wir während unserer Reise einfach keine Einzahlungen vornehmen. Das Geld bleibt somit eingefroren auf unserem Konto und nach unserer Rückkehr können wir jederzeit wieder Einzahlungen tätigen.

Um den Risikoschutz bei Tod & Invalitität weiter zu schützen, kann zusätzlich eine 3. Säule Versicherung abgeschlossen werden.


Rechtsschutzversicherungen

Verkehrs-Rechtsschutz

Kosten bei TCS: 96 CHF im Jahr

 

Rechtsbereiche:

  • Verkehrsunfälle
  • Verstösse gegen das Verkehrsgesetz
  • Kauf, Verkauf, Miete, Leasing
  • Reparatur, Unterhalt von Fahrzeugen
  • Fahrzeugversicherungen
  • Verträge rund um Reisen

Privat-Rechtsschutz

Kosten bei TCS: 215 CHF pro Jahr

 

Bei der Privaten Rechtsschutz Versicherung muss man es sich gut überlegen, ob die Versicherung auch wirklich gebraucht wird. Wir haben uns entschlossen, die Privat-Rechtschutzversicherung für unser Reisejahr einzustellen.

Oft wir diese Versicherung wegen folgenden Bereichen abgeschlossen:

  • Arbeitsverhältnis
  • Miete
  • Kauf und Konsum
  • Sozial- und Krankenversicherung
  • Patientenrecht
  • Erbrecht

In einem gedeckten Rechtsfall beraten die im Rechtdienst der Assista angestellten Rechtsanwälte und Juristen den Versicherten und nehmen dessen Rechte wahr.

Übernahme der Kosten bis zu 250'000 CHF pro gedecktem Rechtsfall und bis zu 50'000 CHF bei der Deckung Welt.


Hausrat- und Haftpflichtversicherung (Reisegepäck)

Hausratsversicherung

Da wir unser Hab und Gut in einem Hobbyraum einstellen, sollte das Ganze auch versichert sein. Ebenfalls wollen wir natürlich unser Reisegepäck und Ausrüstung im Landy versichern lassen.

10% der gesamten Hausratsdeckungssumme ist ebenfalls im Ausland gedeckt. Sprich hat man eine Hausratsversicherung mit der Deckung 70'000 CHF sind davon 7'000 durch die Versicherung gedeckt. Aber ACHTUNG dieser Betrag giltet nicht, wenn einem im Fahrzeug eingebrochen wird, sondern zum Beispiel Gegenstände im Hotelzimmer geklaut werden. Beim Einbruch in ins Auto kommt der "Diebstahl auswärts" zum tragen und der liegt meistens nur bei ca. 3'000 CHF. Erhöht man den "Diebstahl auswärts" auf zB. 8'000 CHF kann die Versicherung sehr teuer werden!

 

Haftpflichtversicherung

Unsere Privathaftpflicht hat eine Deckungssumme von 3 Mio CHF und deckt Schadenfälle weltweit ab. Für ca. 20 CHF mehr im Jahr, kann man den Schutz auf 5 Mio. CHF erhöhen. Gerade in Amerika kann es bei Schadenfälle schnell einmal teuer werden, daher sollte man sich einen "Upgrade" auf 5 Mio. gut überlegen.


Fahrzeugversicherungen, Abgaben & Kontrollschild

Autoversicherung Europa und Nordamerika

Die Schweizer Versicherung decken nur europaweit (Länder in der grünen Versicherungskarte). Die Grüne Karte muss bei dem Versicherer bestellt werden, bei dem die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs besteht. 

 

Besucht man ein Land ausserhalb dieser Zone, sollte man eine Zusatzversicherung für das jeweilige Land abschliessen. Für Nordamerika muss eine separate Haftpflicht- und Kaskoversicherung abgeschlossen werden.

 

Die Firma SeaBridge Tours aus Deutschland bietet zusammen mit der Thum Insurance ein Paket mit verschiedenen Laufzeiten (3, 6, 9 Monate) an. Hier gibt es jedoch ein Haken: Das Auto darf nicht älter als 19 Jahre alt sein. Das Auto muss als Camper deklariert sein, dh. 2 der folgenden 3 Kriterien müssen erfüllt sein um eine Versicherung abzuschliessen: Bett, Küche und/oder WC. 

 

Die Seabrige/Thum Insurance Prämienhöhe richtet sich nach dem Zeitwert des Fahrzeugs, Alter und Familienstand des Antragstellers. Die Bezahlung erfolgt mit Kreditkarte. ACHTUNG: das Upgrade auf 1 Mio. Haftpflicht lohnt sich auf jeden Fall. In Nordamerika kann es beim Schadenfall schnell einmal sehr teuer werden.

Leider kann man die Schweizer Haftpflichtversicherung (Grundversicherung) nicht sistieren, solange man die Kontrollschilder bei sich hat, sprich man bezahlt die Versicherung eigentlich umsonst. Was man aber einstellen kann ist die Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko). Die Kaskoverischerung ist freiwillig und würde bei einem Autounfall in Nordamerika sowieso nicht bezahlen.

 

Versicherungspaket für Nordamerika von Seabridge / Thum Insurance enthält:

  • Voll- und Teilkasko
  • ($1'000 Selbstbeteiligung, max. Erstattung bis zum Motorhome-Zeitwert)
  • Haftpflicht bis $500'000*
  • (kombiniertes, einfaches Limit für Sachbeschädigung
  • Insassen bis $500'000
  • (kombiniertes, einfaches Limit für Verletzungen durch Unter- / Nichtversicherte)
  • Sachbeschädigung bis $7.500 durch Nichtversicherte-Fahrzeuge ($250 Selbstbeteiligung)
  • Insassen bis $5'000 Medizinische Kosten
  • (für Fahrer und mitfahrende Familienmitglieder)
  • Reisemobilinhalt bis $5'000
  • ($100 SB. Wertsachen, Fotoausrüstung etc. bis jeweils max. $500)
  • Reisehaftpflicht bis $10'000
  • (während das Fahrzeug abgestellt ist)
  • Notfallkosten bis $750 (Erstattung für Unterkunft & Verpflegung während unfallbedingter Reparaturzeit)
  • Erstattung der Abschleppkosten (bis zur nächstgelegenen qualifizierten Reparaturwerkstatt)

* Erhöhung auf 1'000'000 USD mit $200-Prämienzuschlag

 

Seetransport- Versicherung (Fahrzeugverschiffung)

Der Abschluss einer Seetransport-Versicherung ist bei den Speditionen meist obligatorisch. Das Risiko einer Haverie oder der Beschädigung während des Be- und Entladen, sowie durch lose Ladung während der Passage ist gering, eine erhebliche Beschädigung bis hin zum Totalschaden, jedoch nicht auszuschliessen. Die Transportversicherung deckt alle Risiken denen das Fahrzeug im Hafen und auf dem Schiff ausgesetzt ist. Die Prämie beträg 0.9% vom Zeitwert des Fahrzeugs. Selbstbehalt 500 Euro. Es ist nur das Fahrzeug und nicht die Einrichtung versichert. Risiken wie Krieg und Terroranschläge sind ebenfalls versichert.

 

Schweizer Strassenverkehrsabgabe

Solange das Fahrzeug mit dem Schweizer Kennzeichen versehen ist und in der Schweiz eingelöst/registriert ist, sind die Verkehrsabgaben zu bezahlen. Für den Land Rover Defender 2.5 Liter betragen die jährlichen Kosten ca . 480 CHF

Schweizer Fahrzeugkontrollschild

Meldet man sich in der Schweiz zivilrechtlich ab, verliert man auch die Verkehrszulassung des Fahrzeugs und somit auch das Kontrollschild.

Laut Recherchen muss man dann das Auto im Ausland versichern lassen und es gibt noch weitere Hürden was das Kontrollschild betrifft. Da wir in der Schweiz angemeldet bleiben, haben wir uns zu diesem Thema nicht weiter informiert und werden die Schweiz mit unserem Schweizer Kontrollschild verlassen. Wir werden zur Sicherheit eine Kopie von unserem Kontrollschild machen lassen. Während unserer Nordamerika-Zeit werden wir nicht die Orinigalschilder montieren, da diese in gewissen Gegenden gerne als Souvenier abgeschraubt werden.